Hausordnung
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Die Schmitte kann an dem gemieteten Tag frühestens um 11 Uhr übernommen werden und wird am darauf folgenden Tag spätestens um 10 Uhr besenrein wieder abgegeben. Ausnahmen nach Absprache.
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Alle Dekorationsartikel bleiben in unserem Besitz!
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Das Geschirr und Besteck wird von den Mietern abgeräumt.
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Das Geschirr wird durch uns abgewaschen und entsprechend verrechnet.
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PET und Glas wird durch den Mieter entsorgt.
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Abfall wird in den bereitgestellten Abfallsäcken entsorgt. (Pro Anlass ein 110L und ein 35L Abfallsack.
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Bei starker Verschmutzung der Toilette (Erbrochenes) verrechnen wir zusätzlich CHF 150.00.
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Ab 23 Uhr ist jeglicher Lärm auf dem Vorplatz untersagt! In der Schmitte darf bis 1 Uhr gefeiert werden. Spätestens um 1.30 Uhr muss die Schmitte ruhig verlassen werden.
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Teamanlässe, Workshops und Tagungen (Montag bis Donnerstag) dauern jeweils von 8 – 12 h, 14 – 18 h, 18 – 22 h oder falls ganztags gebucht von 8 – 18 h. Ausnahmen nach Absprache.
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Eigene DJ Musikboxen sind verboten.
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Live-Musik darf bis 22 Uhr gespielt werden. Danach muss die Lautstärke nach unten angepasst werden.
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Unser Mobiliar muss rücksichtsvoll behandelt werden. Für Schäden haftet der/die Verursacher/in bezw. Mieter/in.
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Die Raucher entsorgen Ihre Stummeln in den dafür bereitgestellten Aschenbechern vor der Schmitte.
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Parkplätze Bernhard AG (Kiesplatz) und Gasthof Lamm dürfen nicht von Schmitte-Gästen benutzt werden.
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Bei Nichteinhalten unserer Hausordnung behalten wir uns vor, den jeweiligen Anlass abzubrechen.